Wer
trägt die Kosten von der Korrektur hängender Wangen und können diese
auch finanziert werden?
Jeder Mensch ist jedoch einzigartig. Jeder Mensch hat eine andere Wunschvorstellung. Daher muß jede Operation einzeln betrachtet werden.
Die entstehenden Kosten sind immer abhängig von den persönlichen Voraussetzungen und dem gewünschten Zielergebnis. Eine Finanzierung muß genauso wie die Operation maßgeschneidert sein.
Nicht immer ist es möglich, einen geplanten Eingriff sofort zu bezahlen. Daher ist bei vielen Menschen die Überlegung vorhanden, den Eingriff auf Raten zu bezahlen.
Wir haben ein attraktives Finanzierungsangebot entwickelt, so dass Sie auf Ihren Eingriff nicht verzichten müssen (Bonität vorausgesetzt).
Wie ist der Ablauf für eine Finanzierung?
1.) Vorantrag
Nach der Beratung für Ihren Eingriff bei einem unsere Fachärzte stehen die voraussichtlichen Kosten für Ihre Behandlung fest. tragen Sie diese in den unverbindlichen Vorantrag ein und schicken diesen komplett ausgefüllt vor Beginn der Behandlung an uns. Sie erhalten daraufhin ein auf Sie persönlich zugeschnittenes, günstiges Teilzahlungsangebot.
Bitte beachten Sie, dass die beantragte Finanzierungssumme mindestens EUR 500,- betragen muss. Achten Sie bitte beim Vorantrag auch auf die unterschriebene Schufa-Klausel.
2.) Bestätigung der Behandlung
Nach Behandlungsende (der Operationstag) füllen Sie die Bestätigung aus und lassen diese von Ihrem behandelnden Arzt abzeichnen. Diese senden Sie dann an uns. Die Zahlung erfolgt dann direkt an Ihren behandelnden Arzt. Sie zahlen lediglich in bequemen, günstigen Monatsraten.
Mehr Informationen zur Finanzierung